- 605 - 1243. Oktober 1. Prag. ind. 1. König Wenzel von Böhmen bestätigt den Johannitern das denselben durch weiland Markgraf Heinrich verliehene Erbgut Groebnig im Troppauischen, das Marktdorf und Zubehör, eximirt dasselbe von aller ritterlichen Gewalt und erlaubt ein festes Haus allda zu bauen. Zeugen nicht schlesisch. Nur in einer wenig korrekten deutschen Uebersetzung bei Gaerth, Gesch. v. Groebnig, f. 369, erhalten. (Eine Abschr. der Handschr. auf dem Bresl. Staats-Archive sub sign. D. 174.) Die Abschr. trägt die ganz unrichtige Jahreszahl 1224, mit der sie auch Minsberg, Gesch. von Leobschütz, Seite 35 anführt. Gaerth a. a. O. 197 setzt die Urkunde in's Jahr 1247, aber der von ihm angegebene Grund, König Wenzel habe das Troppauische erst nach dem im Jahre 1246 erfolgten Tode Mesko's an sich gerissen, trifft nicht zu, vergl. Dudik, des Herzogth. Troppau ehemalige Stellung zu Mähren, S. 14 ff., und wenn Stenzel das Jahr 1244 annimmt (Jahresbericht der vaterl. Gesellschaft 1837, 122), so bestimmt ihn dabei augenscheinlich nur die Verwandtschaft der beiden Zahlen 1224 und 1244. Dagegen spricht für das hier angenommene Jahr einmal die Indiktionszahl und dann besonders die Uebereinstimmung der Zeugen mit denen einer anderen Johanniterurkunde aus dem September 1243 bei Boczek c. d. Morav. III. 32. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |